• Bewertung der Eintreibbarkeit der Forderungen
• Bearbeitung der Vorklageaufforderung
• Handeln mit dem Schuldner
• Vorbereitung und Revision des Abkommens über die Schuldanerkennung und über die Raten
• Organisierung der Handlung beim Notar zwecks Abfassung des notariellen Protokolls mit direkter Voll-streckbarkeit
• Klageerhebung, Vertretung beim Gerichtsverfahren
• Zwangsvollstreckungsantragstellung, Vertretung bei der Zwangsvollstreckung
• Anmeldung der Forderung in die Insolvenz, Vertretung beim Insolvenzverfahren
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Zögern Sie nicht mit uns mit Ihrer Anforderung Kontakt zu nehmen – wir sind vorbereitet, ihre Lö-sung sicherzustellen. Kurze Einleitungskonsultation verrechnen wir nicht.
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