Wir bieten Ihnen komplexe Rechtsberatung in den Sachen des unlauteren Wettbewerbes an. Wir vertreten Sie bei der Handlunge mit der Gegenpartei sowohl in der Phase der außergerichtlichen Lösung, als auch im Rahmen des Ge-richtsverfahrens, das in der Regel durch den Antrag einer einstweiligen Maßnahme eröffnet sein wird.
Am häufigsten ist ein Gegenstand des unlauteren Wettbewerbes die irreführende Werbung, vergleichende Werbung, Verwechslungsgefahr, Trittbrettfahren vom Ruf des Unternehmens, Bestechung, Herabwürdigung (Verbreitung der unwahren und auch wahren Angaben über die Produkte, Leistungen oder Verhältnisse anderes Wettbewerbers, die imstande ist, ihm den Nachteil herbeizuführen), Verletzung des Handelsgeheimnisses, zudringliche Belästigung (Problematik der unerbetenen Werbung), Bedrohung der Gesundheit und Umwelt.
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